Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrags- und Zahlungsbedingungen (Version 20220902)
§ 1.0
Wenn nicht ausdrücklich, am Ende des Vertrages, nach dem Gesamtbetrag
einschließlich MwSt., schriftlich, eine Zahlungsbedingung genannt oder
vereinbart wurde (z.B. Vorauskasse Netto, bei erhalt der Auftragsbestätigung,
ohne jeden Abzug oder ähnliche), (Mündliche Vereinbarungen haben keine
Gültigkeit) dann und nur dann gelten folgende Zahlungsbedingungen:
Bei uns eingehende Zahlung in Höhe von 50% vom ENDBETRAG sofort* nach
Vertragsabschluss und erhalt der Auftragsbestätigung, weitere 50% sofort* nach
der ersten Teillieferung, rein netto Kasse – ohne jeden Abzug.
* Sofort – heißt innerhalb von 3 Werktagen!
§ 1.1
Skonto Abzüge werden nur bei termingerechter Einhaltung der Zahlungsbedingungen
anerkannt (wenn alle Teilzahlungen rechtzeitig, wie in § 1.0 beschrieben,
ausgeführt wurden). Bei nicht termingerechter Einhaltung der
Zahlungsbedingungen, auch nur einer Teil- oder Gesamtzahlung, werden keine
Skontoabzüge anerkannt und der Gesamtbetrag wird innerhalb 14 Kalendertagen
nach Rechnungsdatum fällig, rein netto Kasse – ohne jeden Abzug.
§ 2.0
Regulierung der Annullierungskosten.
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir
unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu
machen, zwanzig Prozent – bei einem Vertrag ohne Montage, und dreißig Prozent –
bei einem Vertrag mit Teil- oder Vollmontage, des Verkaufspreises für die durch
die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn
fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten. Sonderbestellungen und Maßanfertigungen werden nicht
zurückgenommen.
Verfugungsarbeiten sind bauseitige Leistungen, wenn nicht ausdrücklich anders
im Auftrag vereinbart wurde! Bei Warenwert unter € 100,- zuzüglich € 8,00
Mindermengenzuschlag. Alle Preise zuzüglich MwSt..
§ 3.0
Technische Änderungen, die der Weiterentwicklung und dem Fortschritt der
Produkte nützlich sind, behalten wir uns vor. Die Lieferung beinhaltet nicht
das Abladen. Bitte halten Sie zum Liefertermin Abladepersonal bereit.
§ 4.0 ACHTUNG! – Beanstandungen und Reklamationen der gelieferten Ware,
wegen erkennbarer Mängel oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich,
spätestens drei Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich und detailliert mitzuteilen!
Späterer Umtausch ist ausgeschlossen!
§ 5.0
Die Gewährleistung für unsere Lieferung beträgt nach VOB 2 Jahre ab dem
tatsächlichen Anlieferungstermin von JanzenBau Janzen & Schalk GbR oder des
Spediteurs. Im übrigen gelten die Garantie-Bedingungen unserer Lieferanten
beziehungsweise des Herstellers.
§ 6.0 Bitte zahlen Sie auf das im Angebot angegebene Konto! Die Ware
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum! Für die Bezahlung der
Rechnung gelten die oben genannten Zahlungsbedingungen (wenn nicht ausdrücklich
anders am Ende des Vertrages, schriftlich, vereinbart wurde. Mündliche
Vereinbarungen haben keine Gültigkeit). Danach befinden Sie sich automatisch in
Verzug, und wir sind berechtigt (laut § 286, Abs. 3), Verzugszinsen zu fordern.
Eine Geldschuld ist während des Verzugs mit 5 v. H. (bei Gewerblichen Abnehmern
8 v. H.) über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
§ 6.1 Umfassender Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund
gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die
folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben
wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller
gesicherten Forderungen Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung
erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für
ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird
bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der
einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht.
Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an
der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
(3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug
ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt
sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer
ermächtigt ihn widerruflich die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für
dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung
kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das
Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Kosten und Schäden trägt der Käufer.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug
– ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die
Vorbehaltsware herauszuverlangen.

JanzenBau
Herforder Str. 143
32657 Lemgo
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Tel: 0173 3029489
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